Familienstiftung international: Was gilt, wenn die nächste Generation auswandert?
Shownotes
In dieser Episode spreche ich mit dir darüber, ob du eine Familienstiftung auch dann errichten kannst, wenn dein Kind im Ausland lebt. Ich erkläre dir, warum das grundsätzlich möglich ist, wer als begünstigte Person festgelegt werden kann und worauf du bei Ausschüttungen ins Ausland steuerlich achten solltest. Außerdem erfährst du, warum auch der Vorstand im Ausland wohnen darf und welche Rolle eine deutsche Adresse spielt.
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Transkript anzeigen
00:00:04: Hey und herzlich willkommen bei Familienstiftung Gestalten – weniger Steuern mehr Vermögen.
00:00:08: Ich bin Sandra Schmidt, Steuerberaterin und Stiftungsberaterin.
00:00:11: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstiftung, kluge Vermögenstrukturen, GmbH und Holdingmodelle sowie nachhaltige Vermögensplanung.
00:00:21: Und auch in der heutigen Episode habe ich dir wieder eine Frage aus meiner Beratungspraxis mitgebracht.
00:00:26: Und zwar habe ich diese Frage in dieser Woche gleich zweimal gestellt bekommen.
00:00:32: Einmal bei TikTok und einmal bei meiner Masterclass-Familienstiftung.
00:00:37: Und deswegen habe ich sie mitgebracht Weil vielleicht ist sie auch für dich interessant.
00:00:41: Und die Frage lautet, Sandra, kann ich eine Familienstiftung auch errichten, wenn mein Kind oder meine Kinder, Plural, im Ausland leben?
00:00:52: Und die Frage habe ich diese Woche eben einmal gestellt bekommen, da lebt der Sohn in Spanien und ich habe sie einmal gestellt bekommen, da lebt jemand in Österreich.
00:01:03: Und das lass uns doch mal gerne anschauen.
00:01:06: Also in diesem Podcast dreht sich ja alles um die Familienstiftung und zwar um die deutsche Familienstiftung.
00:01:13: Das heißt, im Grundsatz reden wir über deutsches Recht, deutsches Steuerrecht oder auch einzelne Paragraphen für die Stiftung die bei uns im deutschen BGB geregelt sind.
00:01:26: Das ist Schritt 1, so diese Rechtsgrundlage, die wir haben.
00:01:29: Und dann ist ja Schritt 2, wer soll denn begünstigt werden?
00:01:34: Und begünstigt werden kann jeder.
00:01:37: Den du begünstigen möchtest.
00:01:38: Also du, wenn du Stifter, wenn du Stifterin bist, bestimmst du in der Satzung, also in der Satzung deiner Familienstiftung und auch im
00:01:47: Stiftungsgeschäft, das sind die beiden Dokumente die du brauchst, wenn du die Stiftung errichtest, da rein schreibst du, wer denn begünstigt werden soll.
00:01:58: Auch wenn wir über die Familienstiftung sprechen, entscheidest du, was für dich Familie ist.
00:02:05: Und das könnte man jetzt mal ganz klassisch wenn wir eine klassische Schublade aufziehen wäre klassisch ne?
00:02:11: Mama, Papa, Kind, Enkel Kinder, Urenkel und so weiter.
00:02:15: Es kann aber auch ganz bunt gemischt sein.
00:02:18: Es kann eine Patchwork-Familie sein.
00:02:21: Es kann aber auch noch die Familie sein, wenn Bruder Schwester und deren Kinder mit dazugehören.
00:02:27: Das heißt, auch so kann man Familie denken und man kann Familie auch noch größer denken, dass quasi auch Freunde und gute Bekannte, mit denen man eigentlich gar nicht verwandt ist, aber dass die auch dazugehören.
00:02:38: Wie gesagt, was Familie ist, bestimmst bei der Errichtung in der Satzung und im Stiftungsgeschäft.
00:02:46: Und wenn du jetzt schon die Stiftung errichtest und aktuell schon ein Kind oder mehrere Kinder im Ausland leben, ist das komplett unproblematisch.
00:02:56: Also du kannst die Familienstiftung errichten, auch wenn schon die nächste Generation vollständig im Ausland lebt.
00:03:04: Oder auch wenn vielleicht noch ein Kind ist, vielleicht hier, eins lebt schon im Ausland und was hier lebt, überlegt auch wegzuziehen.
00:03:11: Oder vielleicht überlegt auch, dass das gerade im Ausland ist, nochmal wiederzukommen wieder hier hinzuziehen.
00:03:17: Das ist, man könnte sagen egal, also das ist nicht ausschlaggebend für die Familienstiftung Das heißt, es ist ohne Probleme möglich, die Familienstiftung jetzt hier zu errichten und dann Menschen, die im Ausland leben, zu begünstigen.
00:03:32: Wichtig ist dann, dass wenn jetzt ein Kind, bleiben wir bei Spanien in Spanien lebt und dieses Kind, da ist ein Sohn in dem Fall auch schon volljährig erwachsen, wenn der dann von der Deutschen Familienstiftung Unterstützung
00:03:47: Erhält in Form von Geld durch Kontoüberweisungen zum Beispiel, dann muss da natürlich geprüft werden, welche steuerlichen Folgen ergeben sich.
00:03:56: Wenn das Ganze nur in Deutschland passiert, ist es in Anführungszeichen recht simpel.
00:04:01: Da gibt es die Kapitalertragsteuern in Höhe von 25 Prozent plus Soli, die dann anfällt für Menschen, die schon eigenes Vermögen haben beziehungsweise die eigenes Einkommen haben, so ist es richtig.
00:04:12: Für Menschen, die noch kein eigenes Einkommen haben, die haben Freibetrag aktuell 12.300 Euro.
00:04:19: Solange die da runter sind, würde eben noch keine Steuer einbehalten werden.
00:04:24: Wenn wir aber jetzt eben eine Grenze überschreiten in diesem Fall hätten wir dann Deutschland und Spanien, da müssen wir mal schauen, wie denn jetzt die Besteuerung geregelt ist.
00:04:34: Und es gibt zu fast jedem Land auf dieser Erdkugel ein sogenanntes DBA, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.
00:04:43: Und Deutschland und Spanien gibt es auch.
00:04:45: Und dann müsste man in dem Fall da eben reingucken und konkret schauen, was hat denn jetzt die Deutsche Familienstiftung für eine Verpflichtung Muss die Steuer einbehalten, auch wenn derjenige der es bekommt, in Spanien lebt?
00:04:59: Wie viel Steuern muss sie einbehalten?
00:05:02: Und muss dann derjenige, der in Spanien lebt, trotzdem die Erträge aus der Stiftung in Spanien erklären?
00:05:09: Und wird dann vielleicht die Steuer die in Deutschland einbehalten worden ist?
00:05:13: Auf die spanische Steuer angerechnet und in welcher Höhe wird die angerechnet.
00:05:18: Oder vielleicht werden auch die Erträge in Spanien freigestellt weil sie schon hier versteuert worden sind.
00:05:23: Das sind so die beiden grundsätzlichen Möglichkeiten.
00:05:27: Es gibt immer das Anrechnungsverfahren oder das Freistellungsverfahren, das kommt auf das jeweilige DBA an.
00:05:34: Das heißt, wenn du jetzt eben schon konkret weißt, mein Sohn lebt in Spanien ich möchte gerne eine Stiftung hier errichten und ich gehe davon aus, mein Sohn wird auch…
00:05:44: Für immer in Spanien bleiben und die Enkelkinder leben dort auch, macht es definitiv Sinn, jetzt schon vorweg einmal dieses DBA zu prüfen welche steuerlichen Folgen ergeben sich denn.
00:05:56: Und da, genau, das kann nur dein Steuerberater, wenn du einen hast, der kann da reingucken oder es könnte auch vielleicht in dem Fall ein spanischer
00:06:04: Steuerberater machen, vielleicht kann der auch spanisches und deutsches Steuerrecht, dann ist man da auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
00:06:10: Dass man das vorher abgeklärt hat und hinterher vielleicht keine Überraschung kommt, weil vielleicht doch ein bisschen mehr Steuer einbehalten wird, als wenn es ein rein deutscher Sachverhalt ist.
00:06:20: Es könnte aber auch günstiger werden, dass weniger Steuer einbehalten wird.
00:06:24: Das heißt, das ist definitiv vorher abzuklären.
00:06:27: Also du siehst, es ist vollkommen möglich, eine Familienstiftung zu errichten, auch wenn du jetzt schon weißt, dass die nächste Generation im Ausland ist.
00:06:35: Und auch ist es möglich, dass dann die nächste Generation den Vorstand übernimmt.
00:06:41: Also der Vorstand der Familienstiftung, das ist ja das Organ, was wir brauchen, damit die Stiftung handlungsfähig ist.
00:06:48: Dieser Vorstand kann auch im Ausland wohnen.
00:06:52: Also in dem Fall würde jetzt die Mutter die Stiftung in Deutschland errichten, der Sohn.
00:06:57: Wird in Spanien leben.
00:06:58: Irgendwann wird die Mutter an den Sohn den Vorstandsposten abgeben Das ist auch vollkommen in Ordnung und unproblematisch dass der Vorstand selber in Spanien lebt eine spanische Adresse hat.
00:07:09: Die Familienstiftung wird weiter in Deutschland ihren Sitz haben, entweder bei einem anderen Familienmitglied was hier lebt, oder ansonsten bei einer Büroadresse, die man sich dann besorgen kann, wenn man ansonsten keine Adresse hier mehr hat.
00:07:24: Denn die Post muss natürlich zugestellt werden.
00:07:26: Wir brauchen eine deutsche Adresse für die Familienstiftung.
00:07:29: Das gibt es auch komplett legal und easy hier.
00:07:32: In Deutschland zu regeln.
00:07:34: So du siehst also, das Ausland ist kein Hinderungsgrund, eine Familienstiftung zu errichten.
00:07:39: Das war die Antwort auf die Frage, was ist denn, wenn mein Kind im Ausland lebt, kann ich dann trotzdem eine Familienstiftung errichten?
00:07:47: Wenn dir diese Folge gefallen hat, abonniere gerne den Podcast in deiner Lieblings-Podcast-App und teile ihn mit anderen, die sich ebenfalls für Familienstiftung Vermögensstruktur und Nachfolgeplanung interessieren.
00:07:58: Ich bin Sandra Schmidt, danke, dass du heute dabei warst und bis zur nächsten Folge von Familienstiftung gestalten weniger Steuern - mehr Vermögen.
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