Familienstiftung: Kann man den Freibetrag für Enkelkinder verdoppeln?

Shownotes

In dieser Episode spreche ich mit dir über die Freibeträge bei der Errichtung einer Familienstiftung und einen besonderen Trick rund um die Begünstigten. Ich erkläre dir, wann sich hier der Freibetrag von 200.000 auf 400.000 Euro erhöhen kann, warum dafür eine sehr genaue Regelung in der Satzung nötig ist und weshalb du trotzdem strategisch abwägen solltest, ob diese Gestaltung langfristig wirklich sinnvoll ist.

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Transkript anzeigen

00:00:03: Hi und herzlich willkommen bei Familienstiftung

00:00:06: gestalten – weniger Steuern, mehr Vermögen.

00:00:07: Ich bin Sandra Schmidt, Steuerberaterin und Stiftungsberaterin.

00:00:11: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstiftung,

00:00:14: kluge Vermögensstrukturen, GmbH-

00:00:16: und Holdingmodelle sowie nachhaltige Vermögensplanung.

00:00:19: In der heutigen Episode habe ich dir mal wieder

00:00:22: eine Frage aus meinem Beratungsalltag mitgebracht.

00:00:25: Und zwar geht es um die Freibeträge bei der Errichtung der Familienstiftung

00:00:30: und ob es da nicht einen Trick bezüglich der Enkelkinder gibt.

00:00:34: Und ja, es gibt einen Trick bezüglich der Enkelkinder

00:00:37: und den schauen wir uns jetzt einmal an,

00:00:39: also wir schauen mal, wo befinden wir uns denn?

00:00:42: Wir möchten eine Stiftung errichten, und

00:00:44: die Errichtung der Stiftung bedarf ja eines Vermögens,

00:00:48: das der Stifter oder die Stifterin auf die Stiftung überträgt.

00:00:52: Und dann gibt es bestimmte Freibeträge, da habe ich schon mal Folgen zu gemacht.

00:00:57: Hier noch mal ganz kurz zur Einordnung:

00:00:59: Die Freibeträge liegen zwischen fünfhunderttausend

00:01:01: und zwanzigtausend Euro, je nachdem,

00:01:03: wer begünstigt wird, und das für jeden Stifter.

00:01:06: Das heißt, wenn du mehrere Stifter hast, dann vervielfacht sich dieser Freibetrag.

00:01:10: Wenn man den Ehegatten nur begünstigt,

00:01:12: gilt eben dieser höchste Freibetrag von fünfhunderttausend Euro.

00:01:16: Wenn man den Ehegatten und die Kinder berücksichtigt, dann sinkt

00:01:19: der Freibetrag auf vierhunderttausend Euro. Wenn man

00:01:21: die Enkelkinder noch berücksichtigen möchte,

00:01:23: sinkt er weiter auf zweihunderttausend Euro.

00:01:26: Und wenn man die gesamte gerade Blutlinie berücksichtigen möchte,

00:01:30: dann sinkt er auf einhunderttausend Euro.

00:01:32: Das ist natürlich ein ordentlicher Freibetrag,

00:01:35: aber vielleicht nicht genug für denjenigen, die Stiftung errichten möchte.

00:01:39: Und da gibt es einen Trick, wie man den Freibetrag etwas erhöhen kann.

00:01:43: Und zwar gibt es eine Ausnahme bei dieser Regelung der einzelnen Freibeträge.

00:01:48: Und diese Ausnahme lautet wie folgt:

00:01:50: Wenn im ersten Schritt nur die Kinder berücksichtigt werden

00:01:55: und die Enkelkinder noch nicht, und

00:01:57: wenn die Enkelkinder dann erst Berücksichtigung finden,

00:02:01: wenn die eigenen Eltern, also die Kinder

00:02:04: der Stifter, gestorben sind, dann erhöht sich

00:02:07: der Freibetrag von zweihunderttausend Euro auf vierhunderttausend Euro.

00:02:12: Also noch mal: Wenn du die Stiftung errichtest

00:02:15: und du möchtest deinen Ehepartner begünstigen,

00:02:18: deine Kinder und deine Enkelkinder,

00:02:20: dann hast du einen Freibetrag von zweihunderttausend Euro.

00:02:24: Wenn du sagst, es ist mir zu wenig.

00:02:25: Ich hätte gerne einen höheren Freibetrag.

00:02:28: Dann kann man in der Satzung regeln.

00:02:30: Und da ist wirklich wichtig, ganz konkret und haargenau in

00:02:33: der Satzung zu regeln, dass du im ersten Schritt deine Kinder berücksichtigst

00:02:38: und dass, wenn die Kinder nicht mehr da sind,

00:02:41: dann die Enkelkinder berücksichtigt werden.

00:02:43: Das führt dazu, dass du bei

00:02:45: der Errichtung einen Freibetrag von vierhunderttausend Euro hast,

00:02:49: das heißt, du verdoppelst den Freibetrag.

00:02:52: Das klingt jetzt ziemlich gut und nach einer vermeintlich ganz cleveren Lösung.

00:02:57: Ob das auch wirklich so ist,

00:02:59: dafür darf man sich noch ein paar andere Fragestellungen und Aspekte anschauen.

00:03:04: Denn eine Sache, die die Familienstiftung ja wirklich sehr, sehr interessant macht,

00:03:09: ist das jetzt aktuell im Jahr zwei tausend sechs und zwanzig.

00:03:13: Jeder Mensch, der noch kein eigenes Einkommen hat,

00:03:16: aus der Stiftung 12.300 Euro steuerfrei bekommen kann.

00:03:20: Und diese Menschen, die kein eigenes Einkommen haben,

00:03:23: sind im Regelfall die Kinder und die Enkelkinder.

00:03:25: Und wenn man natürlich diese Möglichkeit sich nimmt, weil

00:03:29: die Enkelkinder erst etwas aus der Stiftung bekommen können,

00:03:33: wenn die eigenen Kinder tot sind, dann werden

00:03:36: die auch schon selber im Berufsalltag sein.

00:03:38: Dann nimmt man sich eben diese Möglichkeit, und das ist etwas,

00:03:43: was man am Anfang einmal gut durchdenken sollte

00:03:46: und wofür man sich Zeit nehmen muss,

00:03:48: ob man jetzt sagt: Okay, der erhöhte Freibetrag, der ist mir so viel wert,

00:03:54: dass ich meine Enkelkinder erst dann berücksichtige,

00:03:57: wenn die eigenen Kinder schon tot sind.

00:04:00: Und wir wünschen uns alle, dass wenn die eigenen Kinder tot sind,

00:04:03: dann sind die Enkelkinder auch schon vielleicht vierzig, fünfzig Jahre alt.

00:04:07: Das heißt, dann sind die eben schon selber aktiv im Berufsleben tätig

00:04:11: und dann können diese steuerfreien Auszahlungen nicht mehr stattfinden.

00:04:14: Das heißt, das ist eine Abwägungssache, ob man das machen möchte.

00:04:15: Eine Abwägungssache, ob man das machen möchte.

00:04:18: Und dann noch ein ganz wichtiger Hinweis: Dieser Trick mit

00:04:22: der Erhöhung des Freibetrags, der geht nur von der Ebene Kinder auf Enkelkinder.

00:04:28: Der geht dann nicht weiter, dass man sagen kann, die Enkelkinder werden

00:04:31: oder die Urenkel werden erst begünstigt, wenn die Enkel tot sind.

00:04:35: Also das funktioniert nicht.

00:04:36: Man kann das nur einmal spielen und sagen: Okay,

00:04:38: die Enkelkinder bekommen erst etwas, wenn die eigenen Kinder tot sind.

00:04:42: Man kann es nicht noch weiter schieben und sagen, die Urenkel bekommen

00:04:45: dann wiederum etwas, wenn die Enkel tot sind

00:04:47: und man hat diesen Freibetrag weiterhin.

00:04:49: Das funktioniert nicht.

00:04:50: Das geht dann wirklich nur bis zu den Enkelkindern.

00:04:52: Und das heißt, dann müssten die Enkelkinder die Stiftung auflösen.

00:04:56: Das heißt, auch das ist ein ganz wichtiger Aspekt,

00:04:59: der am Anfang in der Satzung zu berücksichtigen ist,

00:05:02: dass man da genau reinschreibt, wann denn dann

00:05:04: die Stiftung unter welchen Bedingungen aufgelöst werden darf.

00:05:07: Auflösungsgründe könnten in dem Moment zum Beispiel sein, dass man sagt,

00:05:12: wenn ein gewisses Alter erreicht ist oder wenn

00:05:14: das Vermögen eine gewisse Höhe erreicht hat.

00:05:17: Also da gibt es verschiedene Kriterien, die man ansetzen kann.

00:05:20: Das sind auf jeden Fall dann ganz wichtige Parameter

00:05:23: und Dinge, über die man bitte am Anfang nachdenkt

00:05:26: und die dann auch in der Stiftungssatzung ordentlich vermerkt werden.

00:05:29: Denn das muss dann ja die Generation, also

00:05:31: die zweite Generation nach dir, die darf das dann ja entscheiden,

00:05:34: dann auch wirklich handhaben und so durchführen,

00:05:37: wie du als Stifter das in der Satzung geregelt hast.

00:05:39: Das heißt, es sollte so geschrieben werden,

00:05:41: dass es die Enkelkinder einwandfrei verstehen

00:05:44: und es keine irgendwie Unklarheiten gibt

00:05:45: oder irgendwelche Formulierungen, die man nicht richtig deuten kann.

00:05:49: Und auch die Stiftungsaufsicht muss in dem Moment ja

00:05:51: dann gefragt werden, ob die Stiftung aufgelöst werden kann.

00:05:54: Das heißt, auch die Stiftungsaufsicht muss das dann fehlerfrei verstehen.

00:05:58: Also eine ganz, ganz wichtige Formulierung in

00:06:01: der Satzung bei der Errichtung der Familienstiftung.

00:06:05: Ich hoffe, du hast mitgenommen, dass du den Freibetrag für

00:06:08: die Unterstützung deiner Enkelkinder erhöhen kannst von

00:06:11: zweihunderttausend Euro auf vierhunderttausend Euro mit

00:06:14: der Bedingung, dass sie wirklich erst etwas bekommen,

00:06:17: wenn die eigenen Kinder schon gestorben sind.

00:06:20: Ob das sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.

00:06:23: Das ist natürlich immer ein Rechenbeispiel.

00:06:25: Wie viel Steuern würden am Anfang entstehen,

00:06:27: wenn ich jetzt doch direkt den kleineren Freibetrag nehme

00:06:30: und ich die Enkelkinder direkt unterstützen kann?

00:06:32: Ab Geburt mit jährlich eben aktuell diesen 12.300 Euro.

00:06:37: Also bitte.

00:06:38: Die Strategie ist da an der Stelle auch wieder wichtig.

00:06:40: Die Stiftungskonzeption vielleicht nicht nur kurzfristig auf

00:06:44: die Errichtung gucken, um da Steuern zu sparen,

00:06:47: sondern auch wirklich in die Zukunft,

00:06:49: in den langfristigen täglichen Ablauf in der Familienstiftung.

00:06:52: Die jährlichen Unterstützungen und was da wirklich in Summe am sinnvollsten ist.

00:06:57: Wenn dir diese Folge gefallen hat,

00:06:59: abonniere den Podcast gerne in deiner Lieblings-Podcast-App

00:07:02: und teile ihn mit anderen,

00:07:03: die sich ebenfalls für Familienstiftung,

00:07:05: Vermögensstrukturen und Nachfolgeplanung interessieren.

00:07:07: Ich bin Sandra Schmidt.

00:07:08: Danke, dass du heute dabei warst

00:07:09: und bis zur nächsten Folge von Familienstiftung gestalten.

00:07:12: Weniger Steuern, mehr Vermögen.

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