Familienstiftung auflösen: Was du in der Satzung regeln solltest!

Shownotes

Heute besprechen wir was passiert, wenn eine Familienstiftung aufgelöst wird und wer dann das Vermögen erhält. Ich erkläre dir, warum du als Stifter schon in der Satzung festlegen kannst, wann die Stiftung endet und wie das Vermögen verteilt wird. Außerdem erfährst du, ob du deine Kinder verpflichten kannst, anschließend selbst eine neue Familienstiftung zu errichten.

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Transkript anzeigen

00:00:04: Hey und herzlich willkommen bei Familienstiftung gestalten.

00:00:06: Weniger Steuern, mehr Vermögen!

00:00:08: Ich bin Sandra Schmidt Steuerberaterin und Stiftungs-Beraterin.

00:00:11: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstifte kluge Vermögensstrukturen, GNBH und Holding-Modelle sowie nachhaltige Vermögensplanungen.

00:00:19: In der heutigen Episode springen wir noch einmal in das Thema Freibeträge rein Und zwar, wir haben in der letzten Episode habe ich schon dazu berichtet.

00:00:28: Wie das mit den Enkelkindern, wie man den Freibetrag mit den enkel Kindern vielleicht verdoppeln kann.

00:00:34: und da eine Anschlussfrage die sich ergibt.

00:00:36: also wenn du die letzte Episode nicht gehört hast vielleicht drückst du kurz auf Stopp hörst die letzte episode von letzter Woche dann hörste direkt hier weiter.

00:00:44: Dann manche Stifter machen es ja so dass sie bei der Stiftungserrichtung sich selber begünstigen ihre Kinder und die Enkelkinder erst wenn die eigenen Kinder gestorben sind.

00:00:54: Oder manchmal ist es auch so, dass sie die Enkelkinder gar nicht berücksichtigen.

00:00:58: Dass sie nur sich und die Kinder berücksichtig sind um dann im Anfang bei der Errichtung der Stiftung den erhöhten Freibetrag zu haben.

00:01:06: Und dann hätten Sie ja pro Stifter vierhunderttausend Euro.

00:01:10: Wenn Sie anfangs Zeichen NUR die Kinder begünstigen Dann ist aber auch nach den Kindern Schluss.

00:01:16: Und eine Frage, die mir in dem Zusammenhang ganz oft gestellt wird ist Sandra wenn dann die Stiftungen aufgelöst werden Erstens, wer bekommt das Geld?

00:01:26: Und zweitens kann ich denn meine Kinder dazu verpflichten dass die dann auch selber nochmal jeder eine Familienstiftung errichten?

00:01:34: und das schaumelt es einmal an.

00:01:36: Und zwar wer bekommt denn das Geld wenn die Stiftung aufgelöst wird?

00:01:40: Das ist ein ganz ganz wichtiger Punkt gerade wenn man eben diese Stiftungen auf verschiedene Generationen begrenzt, in dem Fall auf die Kinder.

00:01:49: Das heißt da ist vielleicht die Stiftung schon in gar nicht so weiter Zukunft zu Ende und muss dann aufgelöst werden.

00:01:56: Und wer bei der Auflösung der Familienstiftung das Vermögen, das Geld bekommt?

00:02:02: Das kannst du jetzt am Anfang als Stifter in der Satzung festlegen!

00:02:07: Du kannst jetzt bei der Errichtung in die Satzung reinschreiben, wann konkret aufgelöst werden soll und wer dann das Vermögen bekommt.

00:02:16: Du kannst es auch offen lassen und im zukünftigen Vorstand das überlassen.

00:02:21: Aber nehmen wir mal an!

00:02:22: Du hast drei Kinder und du errichtest eben die Stiftungen für dich, ihr Partner und die drei Kinder.

00:02:28: Dann kannst du jetzt in der Satzung schon aufnehmen, wann die Striftung aufgelösst wird – das heißt konkret wie alt denn zum Beispiel?

00:02:37: das jüngste Kind von dir sein soll, dass dann die Stiftung aufgelöst wird.

00:02:41: Denn das ist eine Möglichkeit, die ganz wichtig ist!

00:02:44: Man muss nicht warten bis dann die drei Kinder – auch wenn es ein trauriges Thema ist gestorben sind – man kann jetzt schon festlegen, dass die Stifte eher aufgelösst werden kann, wenn zum Beispiel das jungste Kind ein Alter von siebzig Jahren, fünfhundsechzig Jahre, fünfundsiebzig Jahre.

00:03:00: wie auch immer, da bist du frei in deiner Entscheidung.

00:03:03: Nur wenn das jüngste Kind so alt ist, kann die Stiftung aufgelöst werden.

00:03:07: Und es bedeutet, dass dann ja die Kinder von dem Geld noch leben können.

00:03:13: Du kannst also verfügen ... Nehmen wir mal an, wenn das Jüngste-Kind seit Jahren alt ist soll die Stifte aufgelösst werden und jedes Kind, was zu dem Zeitpunkt eben lebt bekommt gleich viel vom Vermögen aus der Familienstiftung.

00:03:27: Wenn alle drei zu diesem Zeitpunkt noch leben, bekommt jeder ein Drittel, wenn nur noch zwei da sind Jeder logischerweise die Hälfte.

00:03:34: Und das sind Dinge, die kannst du jetzt schon regeln!

00:03:36: Wenn du das so möchtest, kannst du es genau in deine Satzung reinschreiben und dann sind sie bei der Auflösung einer Familienstiftung daran gebunden.

00:03:45: Und wenn dann in dem Fall, dass du ein jüngster Kind, setzig Jahre alt ist, könnt ihr eben zur Stiftungsaufsicht schreiben und sagen, liebe Stiftung auf Sicht.

00:03:51: hier in der Satzung steht geschrieben... Und dann dürften Sie eben entsprechend den Prozedere, was in der Satzung steht vorfahren.

00:04:06: Also Antwort eins du bestimmst als Stifterin der Satzung, was passiert und wann auch wirklich konkret aufgelöst werden kann?

00:04:14: Und Frage zwei, kann ich die Kinder, die zu dem Zeitpunkt leben dazu verpflichten selber auch noch eine Familienstiftung zu errichten?

00:04:22: das kannst Du tatsächlich nicht in der Satzungsregel.

00:04:25: Das kannst Du bei einem Seitenknäbelvertrag machen wenn Du das möchtest.

00:04:30: Aber grundsätzlich gibt es keine juristische Grundlage innerhalb der Satzung oder auch innerhalb von anderen Verträgen, wo du eben sagen kannst.

00:04:39: Du bekommst das Geld hier nur raus wenn du selber in einer Familienstiftung errichtest.

00:04:43: also da ist sicherlich die beste Möglichkeit als Stifter das Stiftungsleben den Kindern beizubringen dass die Kinder dann selber auf die Idee kommen, zu sagen okay wenn ich mal auflöse.

00:04:55: Wenn die Stiftung aufgelöst wird dann bekomme ich das Geld und dann errichte ich nochmal eine neue Familienstiftung.

00:05:00: Dann vielleicht wieder für mich meine Kinder auch oder vielleicht die Enkelkinder, Urenkelkindler wie auch immer.

00:05:05: Das kann dann jeder für sich selber entscheiden.

00:05:07: aber das kannst du nicht jetzt schon in die Satzung reinschreiben dass es Vermögen ausgekehrt wird bei Auflösenden der Stiftungen und dass sie dann wieder ne Neue Stiftungserrichten müssen.

00:05:16: Das funktioniert so also nicht!

00:05:20: Ich hoffe, die haben die beiden Antworten weitergebracht.

00:05:24: Vielleicht hast du ja auch schon mal die Fragen gestellt wie das denn genau funktioniert?

00:05:27: Jetzt weißt du dass es ganz auf die Satzung ankommt und dass du als Stifter wirklich in der Satzung alles regeln kannst was du möchtest und was dir wichtig ist und dass es wirklich schon sehr sehr sehr konkret geregelt werden kann!

00:05:40: Wenn dir diese Folge gefallen hat, abonniere gerne den Podcast in einer Lieblings-Podcast-App und teile ihn mit anderen die sich ebenfalls Familienstiftung, Vermögenstruktur & Nachfolgeplanungen interessieren.

00:05:50: Ich bin Sandra Schmidt, dank dass du heute dabei warst.

00:05:52: bis zur nächsten Folge von Familienstiften gestalten.

00:05:55: weniger Steuern mehr kann mögen!

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