Familienstiftung: Muss zum Grundstockvermögen nachgeschossen werden?

Shownotes

In dieser Episode spreche ich mit dir darüber, was passiert, wenn das Grundstockvermögen deiner Familienstiftung unter seinen ursprünglichen Wert fällt. Ich erkläre dir, ob du als Stifter grundsätzlich neues Vermögen nachschießen musst, welche Folgen ein vorübergehender Wertverlust hat und wann keine Zahlungen an die begünstigten Familienmitglieder möglich sind. Außerdem erfährst du, welche Verantwortung der Stiftungsvorstand bei der Vermögensanlage trägt.

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Transkript anzeigen

00:00:03: Hi und herzlich willkommen bei Familienstiftung gestalten - weniger Steuern, mehr Vermögen.

00:00:10: Ich bin Sandra Schmidt, Steuerberaterin und Stiftungsberaterin.

00:00:14: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstiftung Kluge Vermögensstrukturen GmbH und Holdingmodelle sowie nachhaltige Vermögensplanung.

00:00:23: Und so wie du es gewohnt bist, gibt es auch in der heutigen Episode wieder eine Frage, die mir in meinem Beratungsalltag gestellt worden ist.

00:00:32: Und diesmal eine ganz spannende Frage.

00:00:34: Und zwar lautet die Muss ich als Stifter neues Vermögen in die Stiftung reingeben,

00:00:39: wenn das Grundstockvermögen unter den erstmaligen Betrag gesunken ist?

00:00:43: Und ob es diese Nachschusspflicht gibt?

00:00:45: Das schauen wir uns jetzt in dieser Episode an.

00:00:48: Lass uns mal ganz kurz reingehen und diese Frage einmal einordnen.

00:00:52: Wenn wir die Stiftung errichten, also wenn du als Stifter die Stiftung einrichtest,

00:00:57: musst du ein Vermögen in das Grundstockvermögen der Stiftung geben.

00:01:01: Das ist im Grundsatz einhunderttausend Euro in ganz Deutschland.

00:01:05: Manche Länder möchten ein bisschen mehr haben, aber die meisten sind mit einhunderttausend Euro zufrieden.

00:01:12: Wenn du mehr auf die Stiftung übertragen möchtest, kannst du das machen.

00:01:16: Das kannst du auch in das Grundstockvermögen machen oder in das zweite Vermögen, was es gibt,

00:01:22: nämlich das sonstige Vermögen und das Grundstockvermögen.

00:01:25: Ich sage auch gerne Eisklotz dazu, denn das, was im Grundstockvermögen ist, ist wirklich in seinem Wert in der Stiftung zu erhalten.

00:01:33: Lass uns mal ein Beispiel machen.

00:01:35: Du errichtest die Stiftung und du möchtest deine Ehepartner, ihre Partnerin, Kinder, Enkel und Urenkelkinder an alle begünstigen.

00:01:43: Das heißt, du kannst steuerfrei einhunderttausend Euro auf die Stiftung übertragen.

00:01:48: Das möchtest du auch machen.

00:01:50: Und diese einhunderttausend Euro gibst du dann in gesamter Höhe in das Grundstockvermögen.

00:01:55: Jetzt kommen die einhunderttausend Euro als Geld auf dem Konto der Stiftung an.

00:02:00: Diese müssen da aber nicht eingefroren werden.

00:02:03: Also das noch mal ganz wichtig Diese einhunderttausend Euro dürfen verwendet werden, um zu investieren, um zum Beispiel davon Aktien zu kaufen,

00:02:12: Immobilien zu kaufen oder andere Dinge zu kaufen, die eben Rendite abwerfen.

00:02:16: Wichtig ist aber, dass diese einhunderttausend Euro im Wert erhalten bleiben.

00:02:21: Und jetzt kommen wir auch schon ziemlich nah an die Frage aus der heutigen Episode.

00:02:26: Denn es kann natürlich sehr, sehr gut sein, dass wenn du die gesamten einhunderttausend Euro in Aktien investierst,

00:02:33: dass die auch mal unter einhunderttausend Euro rutschen.

00:02:36: Ja, gerade in den volatilen Zeiten, in denen wir uns befinden.

00:02:40: Und es gab auch noch mal volatilere Zeiten.

00:02:43: Da kann natürlich mal sein, dass am Tagesende nur noch achtundneunzigtausend quasi als Aktienwert auf dem Depot der Stiftung sind.

00:02:51: Am nächsten Tag sind es vielleicht wieder einhundertdreitausend.

00:02:55: Dann geht es hoch.

00:02:56: Runter, hoch, runter.

00:02:57: Es kann aber immer mal sein, dass es unter die einhunderttausend sinkt.

00:03:01: Und da war jetzt genau die Frage an diesem Punkt.

00:03:04: Wenn das so ist und ich jetzt heute Abend mit Schrecken feststelle Oh je,

00:03:09: auf meinem Depot der Stiftung sind nur noch achtundneunzigtausend und nicht mehr die einhunderttausend Euro,

00:03:15: die ich ja als Grundstockvermögen überwiesen habe.

00:03:18: Was ist denn dann?

00:03:20: Muss ich da jetzt heute Abend noch hingehen und die zweitausend Euro wieder schnell per Bank-Sofortüberweisung auf die Stiftung übertragen,

00:03:28: dass sie wieder einhunderttausend Euro hat?

00:03:31: Und da ganz klar diese Nachschusspflicht, die es aus anderen Rechtsformen gibt, die gibt es nicht in der Familienstiftung.

00:03:38: Also nein, du musst jetzt nicht sofort deine Banking-App öffnen, um per Sofortüberweisung die Differenz zur Stiftung rübersenden.

00:03:46: Das musst du nicht machen.

00:03:48: Dieses Sinken auf achtundneunzigtausend, also zweitausend Euro unter den Unter das Grundstock vermögen hat die einzige Konsequenz, dass du,

00:03:56: wenn du diese Situation hast, nichts mehr an die Familie auszahlen darfst.

00:04:01: Also den Stiftungszweck kannst du in dem Moment nicht mehr erfüllen.

00:04:05: Außer, du hast in der Satzung etwas Bestimmtes geregelt.

00:04:08: Was man machen kann?

00:04:09: Das würde hier zu weit führen.

00:04:11: Aber ansonsten könntest du jetzt gerade kein Geld an die Destinatäre auszahlen.

00:04:16: Du musst jetzt warten, bis sich das wieder erholt hat,

00:04:19: das Depot also wieder auf einhunderttausend bzw höher gestiegen ist und dann kannst du das was darüber ist.

00:04:26: Also die Erträge kannst du wieder auszahlen.

00:04:28: Also ganz wichtig es gibt keine Nachschusspflicht.

00:04:31: Du darfst aber eben in dem Moment, wenn das Vermögen der Stiftung unter das unter den damaligen Grundstock runter gerauscht ist,

00:04:39: darfst du kein Geld mehr an die Familie auszahlen.

00:04:42: Du siehst also, wenn du einmal dich für die Stiftung entschieden hast und dadurch eben festgelegt hast,

00:04:49: ab einem bestimmten Betrag bist du als Stifter raus.

00:04:52: Du hast dann noch die Verantwortung.

00:04:54: Natürlich, wenn du dich als Vorstand eingesetzt hast.

00:04:57: Das eben auch wieder in der Satzung.

00:04:59: Da ist es wichtig zu schauen, wer ist denn Vorstand?

00:05:02: Und wenn du Vorstand bist, bist du auf Lebzeit.

00:05:05: Zum Beispiel wenn du als Stifter dich eben als lebenslangen Vorstand bestellt hast, ist es deine Aufgabe,

00:05:12: das Vermögen mit bestem Wissen und Gewissen vermehrend anzulegen auf langfristige Wertsteigerung.

00:05:18: Und das ist dein Job.

00:05:19: Du bist aber nicht in der Pflicht nachzuschießen,

00:05:22: wenn mal die einzelnen Investments zwischendurch einen Dip nach unten haben und weniger als das Grundstockvermögen ausweisen.

00:05:29: Ich hoffe, das beruhigt dich vielleicht.

00:05:32: Was auch eine Frage, die du dir gestellt hast.

00:05:35: Jetzt hast du die Antwort erhalten.

00:05:37: Wenn dir die Folge gefallen hat, abonniere doch gerne meinen Podcast in deiner Lieblings-Podcast-App und teile mit anderen,

00:05:44: die sich ebenfalls Familienstiftung, Vermögensstruktur und Nachfolgeplanung interessieren.

00:05:50: Ich bin Sandra Schmidt.

00:05:51: Danke, dass du heute dabei warst.

00:05:53: Bis zur nächsten Folge von Familienstiftung gestalten.

00:05:56: Weniger Steuern, mehr Vermögen.

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