Familienstiftung: Sind Ausschüttungen steuerlich absetzbar?

Shownotes

In dieser Episode spreche ich mit dir darüber, ob Ausschüttungen und Zuwendungen einer Familienstiftung steuerlich absetzbar sind. Ich erkläre dir, ob Zahlungen an begünstigte Familienmitglieder, die der Erfüllung des Stiftungszwecks dienen, den steuerlichen Gewinn der Stiftung reduzieren können. Am Beispiel der Kosten eines Studiums erfährst du, warum Einnahmen und die damit verbundenen Kosten klar von der späteren Verwendung der Erträge getrennt werden müssen.

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Transkript anzeigen

00:00:04: Hey und herzlich willkommen bei „Familienstiftung gestalten – weniger Steuern, mehr Vermögen“.

00:00:07: Ich bin Sandra Schmidt, Steuerberaterin und Stiftungsberaterin.

00:00:10: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstiftung, kluge Vermögensstrukturen,

00:00:13: GmbH- und Holdingmodelle sowie nachhaltige Vermögensplanung.

00:00:17: Und auch in der heutigen Folge habe ich dir wieder eine Frage aus meinem Beratungsalltag mitgebracht.

00:00:24: Und Alltag klingt so gleichbleibend, ist aber superspannend und immer anders.

00:00:28: Und die Frage, die mir gestellt worden ist: „Sandra, wie kann ich

00:00:30: denn jetzt die Kosten für das Studium meines Kindes in der Stiftung geltend machen?“

00:00:37: Und das lass uns mal bitte im Detail anschauen, denn die Frage ist sehr vielschichtig,

00:00:40: und wir gehen jetzt mal Schritt für Schritt durch.

00:00:44: Also, wir sprechen ja hier in dem Podcast über die Familienstiftung,

00:00:47: und die Familienstiftung ist dafür da, die Familie zu unterstützen.

00:00:52: Was das genau heißt, was Familie ist und auch was unterstützt werden soll beziehungsweise darf,

00:00:58: wird bei der Errichtung der Stiftung in der Satzung festgelegt.

00:01:04: Und jetzt nehmen wir mal an, in der Satzung steht drin,

00:01:07: dass die Kinder auf jeden Fall begünstigt werden, vielleicht noch die Enkel- und Urenkelkinder,

00:01:09: und dass auch Bildung unterstützt wird.

00:01:14: Das heißt, für den ersten Teil der Frage „Studienkosten der Kinder“ können wir bei beidem

00:01:18: Haken setzen, denn Kinder sind begünstigt, und die Studienkosten gehören zur Bildung,

00:01:24: können also von der Stiftung übernommen werden.

00:01:28: Das bedeutet jetzt konkret, dass die Stiftung die Studiengebühren bezahlen kann.

00:01:36: Dafür gibt es mindestens zwei Möglichkeiten, vielleicht sogar noch viel mehr.

00:01:40: Also, zum einen könnte die Stiftung die Gebühren direkt an die jeweilige Uni, FH

00:01:43: oder was auch immer, auch im Ausland, überweisen.

00:01:47: Oder die Stiftung könnte es erst an das jeweilige Kind überweisen.

00:01:49: Dann kann das Kind es an die Hochschule weiterüberweisen.

00:01:54: Also, diese beiden Möglichkeiten gibt es erst einmal dem Grunde nach.

00:01:58: Und dann steckt aber noch ein Begriff in dieser Frage, und zwar „Kosten geltend machen“.

00:02:03: Und das ist bitte ganz, ganz wichtig.

00:02:05: Vielleicht hast du das bisher auch anders verstanden.

00:02:09: Also, wenn die Familienstiftung Geld ausgibt,

00:02:14: um den Zweck der Stiftung zu unterstützen – in dem Fall Bildung für ein Kind –,

00:02:19: dann sind das keine, ich wiederhole, es sind keine Kosten, die die Steuerlast der Stiftung reduzieren.

00:02:29: Es sind Ausgaben, die die Stiftung tätigen darf oder eben auch muss,

00:02:34: um den Stiftungszweck zu erfüllen.

00:02:37: Aber ganz wichtig: Es sind keine Kosten, die steuerlich dazu führen,

00:02:43: dass der Gewinn der Stiftung kleiner wird und sie weniger versteuern muss.

00:02:49: Denn das ist ganz wichtig bei der Stiftung.

00:02:51: Wir müssen im ersten Schritt, um die Steuer zu berechnen, also um zu schauen,

00:02:56: was der steuerliche Gewinn der Familienstiftung ist, nur die ertragsbringenden Tätigkeiten betrachten:

00:03:04: Vermietung und Verpachtung, Trading

00:03:06: oder vielleicht ist die Stiftung auch als Holding an einer operativen GmbH beteiligt.

00:03:12: Also, alle Einnahmen, die ankommen, schauen wir uns an, und alle steuerlich relevanten Ausgaben.

00:03:17: Bei Vermietung und Verpachtung können beispielsweise die Abschreibung für das Gebäude,

00:03:20: Zinszahlungen und andere Kosten, die mit dem Gebäude im Zusammenhang stehen, geltend gemacht werden.

00:03:26: Das kann die Stiftung alles geltend machen.

00:03:28: Das reduziert dann auch den Gewinn, der am Ende versteuert wird.

00:03:33: Wir sind aber in dem Bereich wirklich nur auf der Einnahmenseite.

00:03:37: Nur das, was wirklich Einkünfte produziert, schauen wir uns an, und die Kosten,

00:03:40: die damit im Zusammenhang stehen.

00:03:44: Wir schauen uns an der Stelle noch nicht die Verwendung des Geldes für die Familie an.

00:03:50: Das müssen wir wirklich strikt trennen.

00:03:52: Im ersten Schritt schauen wir uns die Einnahmenseite an: Einnahmen und dazugehörige Kosten.

00:03:58: Das ist dann der Ertrag der Familienstiftung.

00:04:01: Die ersten fünftausend Euro sind jedes Jahr steuerfrei.

00:04:04: Beim Trading, bei Börsenaktivitäten

00:04:05: und bei Kapitalerträgen gibt es noch einmal den Sparer-Pauschbetrag von eintausend Euro.

00:04:10: Und was dann übrig bleibt, wird von der Familienstiftung versteuert.

00:04:14: Was nach der Steuerzahlung übrig bleibt, ist der Ertrag, der dann an die Familienmitglieder,

00:04:22: an die Destinatäre, ausgezahlt werden darf.

00:04:27: Und das hat dann wiederum keinen rückwirkenden Einfluss auf die Steuerzahlung.

00:04:32: Die Steuerzahlung wird wirklich rein von der Einnahmenseite betrachtet.

00:04:36: Die Verwendung, also quasi das, was der Familie zugewendet wird, ist die Verwendung dieser Erträge.

00:04:43: Sie hat keine steuerliche Auswirkung in der Stiftung.

00:04:45: Das heißt, Studiengebühren, wenn die Kinder kleiner sind, Sprachreisen, Schwimmkurse,

00:04:54: Sportcamps, Musikunterricht oder was auch immer, Geschenke zum Geburtstag, Namenstag

00:04:57: oder zur Hochzeit – das darf die Stiftung alles bezahlen.

00:05:03: Aber es reduziert den steuerlichen Gewinn nicht.

00:05:06: Also bitte, ganz wichtig.

00:05:08: Etwas anderes ist es beim Destinatär.

00:05:10: Da habe ich auch schon einmal eine Folge hier im Podcast oder auf YouTube dazu gemacht.

00:05:13: Man muss dann schauen, wer das Geld bekommt.

00:05:17: Da kann es gegebenenfalls auch noch steuerliche Aspekte geben.

00:05:19: Das ist aber heute nicht das Thema.

00:05:21: Bei der heutigen Frage schauen wir uns nur die Stiftung selbst an.

00:05:24: Und da noch einmal abschließend klarstellend: Alles, was Einnahmen produziert,

00:05:29: da dürfen die damit zusammenhängenden Kosten geltend gemacht werden.

00:05:31: Aber die Verwendung dieser Erträge für die Unterstützung der Familie hat keine Auswirkung auf den

00:05:35: Gewinn der Familienstiftung und reduziert den Gewinn nicht.

00:05:42: Wenn dir diese Folge gefallen hat, abonniere doch gerne meinen Podcast in deiner Lieblings-Podcast-App

00:05:45: und teile ihn mit anderen, die sich ebenfalls für Familienstiftung, Vermögensstruktur

00:05:49: und Nachfolgeplanung interessieren.

00:05:52: Ich bin Sandra Schmidt.

00:05:53: Danke, dass du heute dabei warst.

00:05:54: Bis zur nächsten Folge von „Familienstiftung gestalten – weniger Steuern, mehr Vermögen“.

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