Familienstiftung und Immobilien: Kann der Sitz Steuern sparen?

Shownotes

Heute sprechen wir über 2 Fragen aus meiner Beratungspraxis. 1. "Wie wähle ich den Sitz meiner Stiftung?" und 2. "Wie viel Grunderwerbssteuer fällt beim Verkauf in die Stiftung an?”. Außerdem klären wir, ob du durch die Wahl des Sitzes deiner Familienstiftung die Grunderwerbsteuer beeinflussen kannst. Ich erkläre dir, wann beim verkaufen von Immobilien Grunderwerbsteuer entsteht, wie sich die Steuersätze je nach Bundesland unterscheiden und woran sich der tatsächlich anzuwendende Steuersatz orientiert. 

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Transkript anzeigen

00:00:04: Hey und herzlich willkommen bei „Familienstiftung gestalten – weniger Steuern, mehr Vermögen“.

00:00:08: Ich bin Sandra Schmidt, Steuerberaterin und Stiftungsberaterin.

00:00:11: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstiftung, kluge Vermögensstrukturen,

00:00:15: GmbH- und Holdingmodelle sowie nachhaltige Vermögensplanung.

00:00:20: In der heutigen Episode habe ich dir auch wieder eine Frage aus meiner Beratungspraxis mitgebracht.

00:00:25: Und zwar tauchen zwei Themen immer wieder auf,

00:00:27: wenn ich mit Menschen über das Thema Stiftung spreche.

00:00:32: Einmal der Sitz: Wo ist er denn idealerweise?

00:00:34: Und dann gerade bei Immobilienbesitz: Wie viel Grunderwerbsteuer entsteht denn,

00:00:40: wenn ich Immobilien auf die Stiftung verkaufe?

00:00:44: Und dann ergibt sich daraus eine Kombinationsfrage, die die beiden Themen verknüpft.

00:00:48: Und zwar: Kann ich durch die taktisch kluge Wahl des Sitzes der Familienstiftung die

00:00:55: Grunderwerbsteuer beeinflussen?

00:00:56: Und das schauen wir uns jetzt einmal an.

00:00:59: Und zwar fangen wir an mit der Grunderwerbsteuer.

00:01:02: Die Grunderwerbsteuer entsteht immer dann, wenn Immobilien an die Stiftung verkauft werden.

00:01:07: Wenn Immobilien verschenkt werden, gibt es keine Grunderwerbsteuer.

00:01:11: Dann gibt es gegebenenfalls Schenkungsteuer, beim Verkauf aber Grunderwerbsteuer.

00:01:17: Es gibt noch ein paar Möglichkeiten über ein Vehikel, das vielleicht zu umgehen.

00:01:22: Aber bei einem ganz klaren, klassischen Verkauf von dir an die Stiftung,

00:01:26: zum Beispiel nach einer Haltedauer von zehn Jahren,

00:01:29: ist der Verkauf für deine Einkommensteuer steuerfrei.

00:01:33: Das heißt, den Verkaufspreis, den du bekommst, kannst du steuerfrei vereinnahmen.

00:01:38: Aber es darf Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

00:01:41: Und diese Grunderwerbsteuer, die beträgt in Deutschland je nach Bundesland –

00:01:46: und dann kommt vielleicht schon die Anknüpfung an den Sitz – zwischen 3,5 Prozent,

00:01:50: das ist am günstigsten in Bayern und Sachsen, bis zu 6,5 Prozent.

00:01:55: Das ist Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein.

00:01:59: Das heißt, das ist so die Bandbreite, über die wir sprechen: 3,5 bis 6,5 Prozent auf den Kaufpreis.

00:02:08: Und da kann man sich mal überlegen: Macht es vielleicht Sinn,

00:02:10: ob man das mit dem Sitz der Stiftung beeinflussen kann?

00:02:15: Die ganz kurze und harte Antwort ist: Nein, du kannst es nicht beeinflussen.

00:02:20: Denn die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die knüpft nicht daran an,

00:02:23: wo der neue Eigentümer seinen Sitz hat, sondern die Grunderwerbsteuer knüpft daran an,

00:02:30: wo das Grundstück gelegen ist.

00:02:35: Also nehmen wir mal an, deine Stiftung hat ihren Sitz in Bayern, das Grundstück ist aber in Schleswig-Holstein.

00:02:43: Wenn man die ganze Nord-Süd-Achse durchspielt: Bayern hat 3,5 Prozent, da ist die Stiftung zu Hause.

00:02:50: Das Grundstück ist in Schleswig-Holstein zu Hause mit 6,5 Prozent.

00:02:54: Und dann finden auch die 6,5 Prozent von Schleswig-Holstein Anwendung.

00:02:59: Das heißt, für die Berechnung ist es total egal, wo die Stiftung ihren Sitz hat.

00:03:05: Wir schauen uns nur an: In welchem Bundesland ist denn das Grundstück zu Hause?

00:03:10: Das heißt, eine gezielte strategische Sitzwahl

00:03:12: oder Verlegung macht zumindest aus Sicht der Grunderwerbsteuer keinen Sinn.

00:03:20: Das könnte aus anderen Gesichtspunkten vielleicht Sinn machen,

00:03:24: aber eben nicht mit Blick auf die Grunderwerbsteuer.

00:03:28: So, das war auch schon die kurze und knackige Antwort auf die Frage:

00:03:32: Kann man mit dem Sitz Grunderwerbsteuer verändern, beeinflussen, reduzieren?

00:03:38: Und nein, das können wir nicht.

00:03:40: Das heißt, aus diesem Grund brauchst du dich nicht um einen bestimmten Sitz zu kümmern,

00:03:43: da irgendwo anders ein Büro vielleicht anzumieten.

00:03:46: Das funktioniert und das kann man machen.

00:03:49: Man kann ein Büro anmieten für die Stiftung und die da errichten.

00:03:52: Aber auf die Grunderwerbsteuer hat es keine Auswirkung.

00:03:56: So, das war sie schon, eine kurze und knackige Episode genau zu dieser kurzen Frage.

00:04:02: Wenn dir die Folge gefallen hat, dann abonniere doch gerne den Podcast in deiner

00:04:06: Lieblings-Podcast-App und teile ihn mit anderen, die sich ebenfalls für die Stiftung,

00:04:09: Vermögensstruktur und Nachfolgeplanung interessieren.

00:04:13: Ich bin Sandra Schmidt.

00:04:14: Danke, dass du heute dabei warst, und bis zur nächsten Folge von „Familienstiftung gestalten –

00:04:18: weniger Steuern, mehr Vermögen“.

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