Wer entscheidet in der Familienstiftung?
Shownotes
In dieser Episode spreche ich mit dir darüber, wer in einer Familienstiftung welche Rolle übernimmt und ab wann weitere Personen mitentscheiden können. Ich erkläre dir, welche Aufgaben der Vorstand hat, wie zusätzliche Organe eingebunden werden können und welche Mitspracherechte du ihnen geben kannst. Außerdem erfährst du, warum du schon bei der Errichtung festlegen kannst, welche Regelungen sofort gelten und welche erst später wirksam werden.
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00:00:04: Hey und herzlich willkommen bei „Familienstiftung gestalten – weniger Steuern, mehr Vermögen“.
00:00:08: Ich bin Sandra Schmidt, Steuerberaterin und Stiftungsberaterin.
00:00:11: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstiftung, kluge Vermögensstrukturen,
00:00:14: GmbH- und Holdingmodelle sowie nachhaltige Vermögensplanung.
00:00:20: In der heutigen Episode habe ich dir eine Frage zur Satzung der Familienstiftung mitgebracht,
00:00:24: und zwar konkret: Muss ich schon von Anfang an eine Familienversammlung in der Satzung festlegen
00:00:33: oder kann ich die auch später noch hinzufügen?
00:00:38: Und das schauen wir uns jetzt mal im Detail an.
00:00:41: Also, wenn du eine Familienstiftung errichtest,
00:00:44: musst du zwei Dokumente erstellen beziehungsweise darfst du erstellen.
00:00:49: Und zwar einmal das Stiftungsgeschäft und die Satzung der Familienstiftung.
00:00:54: Und die Satzung ist so das Herzstück, was auch, solange die Stiftung da ist, immer da ist,
00:00:59: wo man immer reingucken kann, wo alle Regeln festgelegt werden.
00:01:05: Wer darf denn was machen?
00:01:06: Wie werden Entscheidungen getroffen?
00:01:09: Wie kann man Entscheidungen vielleicht anfechten?
00:01:11: Kann die Stiftung irgendwann aufgelöst werden?
00:01:14: Wer ist denn begünstigt?
00:01:16: Was wird denn unterstützt?
00:01:18: Also all diese Sachen sind in der Satzung geregelt.
00:01:23: Und ein ganz wichtiger Punkt, der da auch geregelt ist, ist: Wer vertritt denn die Stiftung?
00:01:28: Denn die Stiftung selber, sage ich mal ganz salopp, hat keine Hände.
00:01:32: Die kann nichts unterschreiben, die braucht eben jemanden, der für sie handelt.
00:01:36: Und das ist der Vorstand.
00:01:38: Das heißt, wir brauchen auf jeden Fall einen Vorstand.
00:01:42: Der Vorstand wird also geregelt in der Satzung und in dem Fall auch im Stiftungsgeschäft.
00:01:48: Und das kann am Anfang auch namentlich erfolgen.
00:01:51: Also wenn du Stifter bist und du möchtest auch Vorstand sein,
00:01:55: dann kann man da auch zum Beispiel deinen Namen reinschreiben.
00:01:58: Für die späteren Vorstände, die du jetzt gerade aktuell noch gar nicht kennst,
00:02:02: die vielleicht noch gar nicht geboren sind, wird es abstrakt geregelt.
00:02:05: Und das ist eine Mussvorschrift.
00:02:08: Also wir müssen einen Vorstand bestimmen.
00:02:11: Konkret ist es sogar so, dass wir einen Vorsitzenden und mindestens einen Vertreter haben.
00:02:16: Also zwei Personen, die für die Stiftung handeln.
00:02:18: Wenn der einen Person mal was passiert, dass die andere Person noch da ist und einspringen kann.
00:02:23: Das ist, wie schon gesagt, eine Mussvorschrift.
00:02:27: Daneben kannst du noch so viele andere Organe, wie man es juristisch nennt, implementieren, wie du möchtest.
00:02:36: Und ein Organ davon, was sehr, sehr häufig gewählt wird, ist die Familienversammlung.
00:02:42: Manche nennen es auch Familienrat.
00:02:45: Auch in der Namensgebung bist du vollkommen frei und flexibel.
00:02:48: Und die Familienversammlung kann ganz unterschiedliche Aufgaben haben.
00:02:54: Wir haben schon Satzungen gestaltet,
00:02:57: in denen die Familienversammlung eigentlich nur eine beratende Funktion hatte.
00:03:03: Die hatte kein wirkliches Kontrollrecht.
00:03:06: Die hatte auch keine Möglichkeit, den Vorstand abzuberufen, wenn der mal Quatsch macht.
00:03:11: Also so was kann man regeln und strukturieren.
00:03:15: Anders kann man aber auch der Familienversammlung ganz viele Kontrollmöglichkeiten geben
00:03:19: und eben sagen, sie darf den Vorstand abberufen, wenn der nicht so agiert, wie es
00:03:22: denn wohl im Sinne der Stiftung ist.
00:03:27: Also da ist man vollkommen frei, wie man diese Familienversammlung ausgestaltet,
00:03:31: wie viel Macht man ihr gibt, ob man sie eher zu einem starken Instrument
00:03:35: oder Organ innerhalb der Stiftung macht oder eher zu einem schwachen.
00:03:41: Das kannst du entscheiden als Stifter in der Satzung.
00:03:45: Und du kannst auch entscheiden, wer in der Familienversammlung drin ist, also wer dazugehört
00:03:48: und wer auch abstimmen darf.
00:03:55: Auch da bist du vollkommen frei.
00:03:57: Wir haben schon Stifter gehabt, die sagen: Ach, wenn die Kinder sechzehn sind,
00:04:00: sind sie doch vielleicht schon ganz vernünftig und dürfen da auf jeden Fall mitbestimmen.
00:04:05: Wir hatten schon welche, die sagen: Nee, wenn die volljährig sind, dürfen die da erst mitbestimmen.
00:04:09: Wir hatten auch schon Stifter, die gesagt haben: Nein, wir warten bis vierundzwanzig
00:04:12: oder fünfundzwanzig Jahre und erst dann dürfen die Kinder, die dann schon erwachsen sind, mitbestimmen.
00:04:19: Und das macht natürlich je nachdem Sinn, wie viel Macht du dieser Familienversammlung auch gibst.
00:04:24: Wenn die vielleicht den Vorstand abberufen kann,
00:04:26: gibt man vielleicht erst in einem höheren Alter Menschen Stimmrecht.
00:04:30: Oder ganz in deinem Sinne, wie du als Stifter das möchtest.
00:04:35: Jetzt zu der Eingangsfrage zurück: Muss ich diese Familienversammlung
00:04:38: denn von Anfang an schon haben, oder kann ich die später auch noch quasi ins Leben rufen?
00:04:45: Und ja, das funktioniert.
00:04:47: Du kannst, wenn du möchtest, von vornherein die Familienversammlung in die Satzung reinschreiben,
00:04:50: dann ist sie von vornherein da.
00:04:54: Du kannst aber auch in die Satzung reinschreiben,
00:04:58: dass die Familienversammlung erst zu einem späteren Zeitpunkt ins Leben gerufen wird.
00:05:03: Und das kann man zum Beispiel daran knüpfen,
00:05:05: wenn mindestens fünf Personen neben dem Vorstand jetzt in der Familie sind,
00:05:07: die auch schon das Alter von sechzehn, achtzehn, zwanzig Jahren erreicht haben.
00:05:16: Dass es dann quasi auch Sinn macht, dass da wirklich ein paar Menschen sitzen,
00:05:20: die sich unterhalten können, die sich austauschen können,
00:05:22: die dann auch wirklich eine Entscheidung treffen können.
00:05:26: Das kannst du machen.
00:05:26: Man kann dann jetzt schon in die Satzung alles reinschreiben,
00:05:30: was die Familienversammlung in Zukunft machen darf, aber eben als Vorwort dazu quasi reinschreiben,
00:05:34: dass die Familienversammlung erst in Kraft tritt, wenn zwei, drei, vier, fünf Personen da sind,
00:05:39: die eben mindestens das Alter haben.
00:05:43: Das heißt, dann hast du jetzt am Anfang in Anführungszeichen nur den Vorstand.
00:05:48: Wenn du das bist, kannst du ganz frei agieren, bist ganz agil innerhalb der Familienstiftung.
00:05:55: Und später, wenn eben mehr Personen da sind, dann kommt die Familienversammlung dazu.
00:05:57: Diese Regelung macht meistens dann Sinn, wenn jetzt die Familie noch ganz, ganz klein ist.
00:06:04: Also, wenn du vielleicht gerade verheiratet bist.
00:06:07: Ihr habt ein Kind, was noch weit weg von der Volljährigkeit ist.
00:06:12: Dann bist du mit deinem Ehepartner Vorstand.
00:06:14: Und dann gibt es im Grundsatz gar keine andere Person, die jetzt irgendwie was zu sagen hätte.
00:06:18: Das heißt, in der Konstellation kann man wirklich überlegen,
00:06:20: ob man die Familienversammlung haben möchte oder ob man eben sagt, man startet damit erst später.
00:06:27: Also auch da hast du volle Flexibilität.
00:06:30: Ganz, ganz wichtig ist aber auch hier wieder, wie du gerade gemerkt hast,
00:06:32: dass in der Satzung das wirklich alles schon richtig geregelt ist und
00:06:37: dass aus der Satzung wirklich klar hervorgeht: Wann gibt es denn die Familienversammlung,
00:06:39: wann gibt es sie nicht, ab welchem Zeitpunkt gibt es sie?
00:06:44: Was hat sie für eine Machtfunktion, für eine Stellung, für eine Rolle?
00:06:49: Ist sie eher beratend oder ist sie stark kontrollierend?
00:06:52: Das sind alles Sachen, die du dir am Anfang überlegen darfst im Errichtungsprozess der
00:06:57: Familienstiftung, dass dann auch wirklich alles, was du möchtest, in die Satzung Einfluss nimmt
00:07:02: und da auch juristisch sauber drinsteht.
00:07:06: Dass es eben dann auch in ein paar Jahren, wenn es dann vielleicht so weit ist
00:07:09: und die Familienversammlung dann ins Leben gerufen wird,
00:07:12: dass dann auch wirklich ganz glasklar geprüft werden kann und gesagt werden kann:
00:07:18: Alles klar, die Kriterien sind erfüllt.
00:07:20: Jetzt gibt es eine Familienversammlung und die hat jetzt folgende Aufgaben.
00:07:25: So, ich hoffe, das hat etwas Licht ins Dunkle gebracht, was denn alles möglich ist,
00:07:30: dass man von vornherein ganz, ganz viel regeln kann, was auch erst in Zukunft dann in Kraft tritt.
00:07:38: Und das eben hier einmal anhand der Familienversammlung.
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00:07:44: und teile ihn mit anderen, die sich ebenfalls für Familienstiftung, Vermögensstruktur
00:07:48: und Nachfolgeplanung interessieren.
00:07:51: Ich bin Sandra Schmidt.
00:07:52: Danke, dass du heute dabei warst, und bis zur nächsten Folge von „Familienstiftung gestalten – weniger
00:07:56: Steuern, mehr Vermögen“.
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