Immobilienverkauf an die Familienstiftung: Was das neue BFH-Urteil verändert
Shownotes
In dieser Episode spreche ich mit dir über ein neues BFH-Urteil und seine Bedeutung für den Verkauf von Immobilien an eine Familienstiftung. Ich erkläre dir, unter welchen Voraussetzungen eine Kaufpreisstundung zinslos gestaltet werden kann und warum die vertragliche Gestaltung dabei entscheidend ist. Außerdem erfährst du, welche Rolle die Zehnjahresfrist, der Verkehrswert und die Grunderwerbsteuer spielen und warum der AfA-Step-up für die Stiftung trotzdem erhalten bleiben kann.
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Transkript anzeigen
00:00:04: Hey und herzlich willkommen bei „Familienstiftung gestalten – weniger Steuern, mehr Vermögen“.
00:00:08: Ich bin Sandra Schmidt, Steuerberaterin und Stiftungsberaterin.
00:00:11: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstiftung, kluge Vermögensstrukturen,
00:00:14: GmbH- und Holdingmodelle sowie nachhaltige Vermögensplanung.
00:00:19: Diese Episode heute ist super spannend.
00:00:22: Ich habe dir ein richtig tolles Urteil mitgebracht vom BFH, also vom Bundesfinanzhof.
00:00:29: Es ist das höchste Gericht in Deutschland, was zum Thema Steuern entscheidet.
00:00:34: Und da hat der BFH im März ein richtig cooles Urteil getroffen, was für dich,
00:00:39: wenn dich das Thema Stiftung interessiert, auch super, super spannend, interessant und wichtig ist.
00:00:45: Deswegen heute mal wieder ein Urteil, was ich dir hier vorstelle.
00:00:49: Lass uns erst einmal gucken, was der genaue Fall war, über den der BFH entscheiden durfte,
00:00:53: und dann, wie wir das auf die Familienstiftung anwenden können.
00:00:58: Und auch so zwei, drei Stolpersteine, die wir bitte noch berücksichtigen dürfen,
00:01:03: dass da auf jeden Fall alles glattläuft und du dieses schöne Urteil für dich perfekt nutzen kannst.
00:01:11: Also, wer das BFH-Urteil nachlesen mag: Es ist vom 24.
00:01:14: März 2026, hat das Aktenzeichen VIII R 3/24.
00:01:21: Also man sieht, das ist schon seit 2024 anhängig beim BFH.
00:01:25: Und in dem Urteilsfall haben Eheleute an ihre Tochter ein Grundstück verkauft.
00:01:31: Das ist erst mal unspektakulär.
00:01:33: Das haben die auch schon länger als zehn Jahre in ihrem Privatvermögen gehabt.
00:01:36: Deswegen wurde bei denen auch keine Steuer ausgelöst.
00:01:37: Und die haben das Ganze gegen eine Kaufpreisstundung gemacht, die zinslos ist.
00:01:45: Das heißt, sie haben mit ihrer Tochter einen Vertrag geschlossen,
00:01:48: dass die Tochter den Kaufpreis in Raten an die Eltern zurückzahlt,
00:01:52: aber ganz klar darin dokumentiert, dass es sich nicht um eine Verzinsung handelt,
00:01:56: dass sie ihrer Tochter das zinslos geben.
00:02:02: Und das ist das Interessante.
00:02:04: Und das ist das Neue dabei.
00:02:05: Denn bisher, wenn so was passiert ist und diese Kaufpreiszahlung in Raten erfolgt ist,
00:02:09: ist das Finanzamt immer hergegangen und hat diese Kaufpreiszahlung dann aufgeteilt in einen Zins-
00:02:18: und Tilgungsteil.
00:02:21: Da gab es ein Verfahren, was die immer angewendet haben.
00:02:24: Und dann haben die gesagt: Von der Summe, die bezahlt wurde, ist eben das die Tilgung und der Rest ist Zinsen.
00:02:29: Und diese Zinsen waren dann bisher immer bei dem Empfänger –
00:02:34: also in dem Fall wären es die Eltern gewesen – als Kapitaleinkünfte zu versteuern.
00:02:39: In dem Fall, der jetzt aber, wie gesagt, vor Gericht war, haben die Eltern das so entschieden
00:02:42: und auch wirklich ganz klar in dem Vertrag dokumentiert.
00:02:47: Und da hat der BFH jetzt wirklich gesagt – und das ist sensationell neu –, dass,
00:02:50: wenn es einen Vertrag gibt, in dem drinsteht, dass die Kaufpreiszahlung wirklich unverzinst ist
00:02:56: und dass die gesamte Zahlung von der Tochter an die Eltern zu einhundert Prozent als
00:03:03: Tilgungsleistung anzusehen ist, dann ist das auch wirklich zu einhundert Prozent als
00:03:09: Tilgungsleistung anzusehen und es darf keine fiktive Aufteilung in Zinsen und Tilgung erfolgen.
00:03:16: Und das ist richtig, richtig gut.
00:03:19: Und das ist auch was, was wir jetzt auf die Familienstiftung anwenden können.
00:03:24: Denn ganz, ganz, ganz, ganz häufig habe ich in meiner Beratung Stifter,
00:03:27: die haben schon eine Stiftung errichtet und möchten im Nachhinein dann noch Immobilien,
00:03:32: die sie schon im Privatbesitz haben, an die Stiftung übertragen, und zwar verkaufen.
00:03:39: Und das haben wir bisher, also bis zu diesem Urteil, immer so gemacht,
00:03:44: dass eben auch der Kaufpreis gestundet worden ist, dass dann in Raten gezahlt worden ist.
00:03:50: Dieses klassische Verkäuferdarlehen.
00:03:52: Aber das führte immer dazu, dass an den Verkäufer, also den Stifter, Zinsen geflossen sind,
00:03:58: die er dann mit fünfundzwanzig Prozent plus Soli zu versteuern hatte.
00:04:02: Und jetzt, wenn wir dieses Urteil anwenden, dann kannst du als Privatperson,
00:04:07: wenn du eben in deinem Privatvermögen etwas hast – das ist ganz, ganz wichtig,
00:04:14: es ist auf das Privatvermögen abzustellen –, aber du als Mensch, du bist ja privat,
00:04:17: und wenn du eben ein Grundstück, eine Immobilie, und da ist es egal, ob es eine Wohnung,
00:04:23: ein Mehrfamilienhaus, ein Reihenhaus, ein Einfamilienhaus, was auch immer ist,
00:04:25: was du im Privatvermögen hast, wenn du das an deine Stiftung verkaufst
00:04:29: und da eben einen juristisch und steuerlich hieb- und stichfesten Vertrag zu gestaltest,
00:04:38: dass die Ratenzahlung zu einhundert Prozent als Tilgungsleistung
00:04:41: und nicht als Zinsleistung anzusehen ist, dann kannst du das jetzt machen
00:04:46: und es fließen dir eben keine Zinsen zu.
00:04:51: Und das bringt noch mal die Stiftung auch in die Situation,
00:04:55: dass sie natürlich auch viel schneller den Kaufpreis tilgen kann.
00:04:59: Und dir hilft es eben, dass du nicht diese Zinsen, die dann zu dir fließen,
00:05:02: versteuern musst und die du am Ende vielleicht sogar wieder in die Stiftung reinbringen möchtest.
00:05:07: Das heißt, das fällt alles weg.
00:05:09: Du kannst das für dich nutzen und das Ganze eben zinslos stellen.
00:05:13: Wichtig ist, dass dieser Vertrag, den man dann schreibt, wirklich ganz, ganz ausgefeilt ist.
00:05:21: Dass es eben wie in dem Urteilsfall dem Vertrag entspricht,
00:05:23: dass das Finanzamt nicht doch hinterher kommen kann und sagen: Wir machen es wieder fiktiv, Zinsen und Tilgung.
00:05:30: Was zu berücksichtigen ist und was dann am meisten Spaß macht, ist, wenn du die Immobilie,
00:05:32: das Grundstück schon länger als zehn Jahre im Privatvermögen hast.
00:05:36: Denn dann kannst du es steuerfrei verkaufen.
00:05:39: Denn auch wenn wir quasi hinten raus diese Kaufpreisstundung zinsfrei stellen,
00:05:43: ist es ja ein Verkauf bei dir im Privatvermögen.
00:05:47: Und wenn du das eben innerhalb eines kürzeren Zeitfensters als zehn Jahre machst,
00:05:50: dann wäre der Gewinn bei dir im Privatvermögen zu versteuern.
00:05:55: Das heißt, das ändert sich nicht.
00:05:57: Nur die Verzinsung ändert sich eben.
00:05:59: Da eben schauen, dass im Idealfall das Grundstück,
00:06:00: die Immobilie schon länger als zehn Jahre bei dir im Bestand ist.
00:06:07: Eine Stolperfalle, die es geben könnte, wäre, wenn du den Vertrag so gestaltest,
00:06:12: dass diese Kaufpreiszahlung irgendwie in Abhängigkeit gestellt wird zu deinem Leben,
00:06:17: dass du das lebenslang bekommst oder so was.
00:06:22: Wenn so eine Verknüpfung entsteht, da Achtung, das ist nicht gut.
00:06:25: Da kann das Finanzamt dann auch eine Rente annehmen, dass das eine Rentenzahlung ist.
00:06:31: Und dann hätten wir wieder eine Aufteilung in Zins und Tilgung da.
00:06:35: Also ganz, ganz wichtig: Bitte keine Relation zu deinem Leben herstellen.
00:06:41: Genau.
00:06:41: Wie gesagt, es dreht sich alles um diesen Vertrag.
00:06:43: Das ist wirklich das Wichtigste.
00:06:46: Wir haben jetzt dieses ganz tolle Urteil vorliegen.
00:06:48: Das möchten ganz viele nutzen.
00:06:49: Ich habe so viele Anfragen dazu, aber wir setzen das auch um.
00:06:52: Wichtig ist, dass dieser Vertrag da wirklich gut gestaltet ist.
00:06:57: Und was auch ist, das haben mich auch schon welche gefragt, die das jetzt anwenden:
00:07:01: Wenn ich jetzt die Immobilie an meine Familienstiftung verkaufe, ich sage:
00:07:05: „Liebe Stiftung, du darfst mir den Kaufpreis in Raten zurückzahlen,
00:07:07: das ist alles einhundert Prozent Tilgung“, dann ist es wichtig,
00:07:11: dass das eben zum Verkehrswert erfolgt.
00:07:14: Also das bleibt weiterhin so.
00:07:17: Da kann man jetzt keine fiktive Zahl würfeln oder sich wünschen.
00:07:19: Da bitte weiter den Verkehrswert nehmen.
00:07:22: Wir haben natürlich, weil es ein Verkauf ist, Grunderwerbsteuer.
00:07:26: Die Grunderwerbsteuer findet eben auf den gesamten Kaufpreis dann Anwendung,
00:07:29: abhängig vom Bundesland zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Prozent in Deutschland.
00:07:34: Und was aber das Schöne ist: Die Stiftung hat weiterhin, weil sie den Verkehrswert bezahlt, diesen AfA-Step-up.
00:07:41: Das heißt, die Stiftung kann dann, sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist
00:07:45: und auch wirksam geworden ist, von dem aktuellen Gebäudeverkehrswert die Abschreibung geltend machen.
00:07:52: Das heißt, auch dieser AfA-Step-up bleibt erhalten.
00:07:55: Das wird nicht berührt durch diese zinslose Stundung.
00:08:01: Genau, das war einmal ein BFH-Urteil.
00:08:04: Ich hoffe, es hat dich interessiert und es hat dir gefallen und es war nicht langweilig,
00:08:06: wie man sonst vielleicht erwarten würde, wenn man sich ein Urteil anschaut.
00:08:12: Und wenn dir diese Folge gefallen hat, abonniere gern den Podcast in deiner Lieblings-Podcast-App
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00:08:18: und Nachfolgeplanung interessieren.
00:08:22: Und wenn dich das Thema ganz konkret interessiert, dann melde dich gerne bei uns.
00:08:26: Wir unterstützen dich.
00:08:27: Ich bin Sandra Schmidt.
00:08:28: Danke, dass du heute mit dabei warst.
00:08:29: Bis zur nächsten Folge von „Familienstiftung gestalten – weniger Steuern, mehr Vermögen“.
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