Zustiftung an die Familienstiftung: Wie funktioniert das?
Shownotes
Dieses mal spreche ich mit dir darüber, wie du nach der Gründung weiteres Vermögen in eine Familienstiftung einbringen kannst. Ich erkläre dir, was eine Zustiftung ist, wer sie vornehmen kann und welche Freibeträge dabei eine Rolle spielen. Außerdem erfährst du ob Zustifter dadurch zu Stiftern oder Begünstigten werden und was bei Zustiftungen zu Lebzeiten oder über ein Testament beachtet werden sollte.
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Transkript anzeigen
00:00:04: Hey und herzlich willkommen bei „Familienstiftung gestalten – weniger Steuern, mehr Vermögen“.
00:00:08: Ich bin Sandra Schmidt, Steuerberaterin und Stiftungsberaterin.
00:00:11: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstiftung, kluge Vermögensstrukturen,
00:00:14: GmbH- und Holdingmodelle sowie nachhaltige Vermögensplanung.
00:00:20: In der heutigen Episode habe ich dir ein spezielles kleines Thema mitgebracht,
00:00:24: und zwar die Zustiftungen.
00:00:28: Was das ist, wie das funktioniert und wer das machen kann, das schauen wir uns jetzt an.
00:00:32: Wenn wir uns mit den Zustiftungen beschäftigen, dann ist ein ganz wichtiger Schritt schon erfolgt,
00:00:39: nämlich: Deine Stiftung ist schon anerkannt.
00:00:45: Gehen wir mal kurz dahin.
00:00:46: Also, du möchtest eine Stiftung errichten.
00:00:48: Du bist zum Beispiel Stifter.
00:00:50: Dann richtest du die Stiftung, möchtest zum Beispiel einhunderttausend Euro am Anfang als
00:00:56: Grundstockvermögen auf die Stiftung übertragen.
00:00:58: Das hast du gemacht.
00:00:59: Die Stiftung ist jetzt da, die ist anerkannt.
00:01:01: Das Bankkonto ist auch schon da, sodass du eben auch die einhunderttausend Euro überweisen konntest.
00:01:06: Und jetzt gibt es die Möglichkeit, dass Zustiftungen vorgenommen werden können.
00:01:12: Was ist das und wie funktioniert das?
00:01:15: Zustiftungen sind quasi Geschenke an die Stiftung von Menschen, die aus der Familie sein können,
00:01:24: aber auch familienfremde Menschen.
00:01:27: Also, wenn du eine Stiftung hast, kann jeder beliebige Mensch auf diesem Erdball an deine
00:01:34: Familienstiftung Geld überweisen, eine sogenannte Zustiftung vornehmen.
00:01:40: Und die gute Nachricht ist, dass das bis zu zwanzigtausend Euro alle zehn Jahre steuerfrei erfolgen kann.
00:01:48: Also machen wir mal ein Beispiel.
00:01:49: Deine Stiftung ist jetzt, wie gesagt, da
00:01:53: und zum Beispiel deine Eltern möchten der Stiftung auch was Gutes tun.
00:01:57: Die finden das ganz toll, dass du eine Stiftung errichtet hast.
00:02:00: Dann können deine Eltern jeder zwanzigtausend Euro steuerfrei auf das Konto der Familienstiftung überweisen.
00:02:10: Und das können die heute machen.
00:02:11: Und wenn zehn Jahre um sind und die Gesetze wären so, wie sie heute sind,
00:02:15: dann könnten sie das wieder machen.
00:02:18: Das kann aber auch ein Kind.
00:02:21: Zum Beispiel, wenn ihr schon Kinder habt, die volljährig sind,
00:02:23: können die auch an die Stiftung zwanzigtausend Euro überweisen.
00:02:27: Und auch ich als ganz fremde Person kann eurer Familienstiftung auch zwanzigtausend Euro steuerfrei überweisen.
00:02:36: Dass es Zustiftungen gibt, ist eine gute Sache,
00:02:40: denn so kannst du eben auch noch mehr Vermögen auf die Stiftung übertragen.
00:02:44: Vielleicht hast du dir am Anfang bei der Errichtung Gedanken gemacht:
00:02:47: Möchtest du das Ganze steuerfrei?
00:02:49: Dann hast du ja mit den einhunderttausend Euro gesagt: Okay,
00:02:52: das wäre jetzt die ganze gerade Blutlinie.
00:02:53: Aber es wäre doch noch schön, wenn da ein bisschen mehr Geld in die Stiftung reinkommt.
00:02:58: Dann ist das auf jeden Fall eine Überlegung, auch eine Gestaltungsmöglichkeit,
00:03:01: um eben noch von ein paar anderen Menschen jeweils zwanzigtausend Euro einzusammeln.
00:03:10: Ganz wichtig ist: Diese Zustiftung solltest du im ersten Schritt nicht machen,
00:03:14: denn du hast ja der Stiftung bei der Errichtung das Grundstockvermögen übertragen.
00:03:21: Und bis du jetzt wieder einen neuen Freibetrag hast, musst du zehn Jahre warten.
00:03:26: Aber wenn die zehn Jahre um sind, dann kannst du auch zwanzigtausend Euro an die Stiftung
00:03:30: übertragen, das Ganze steuerfrei.
00:03:34: Wichtig ist: Wenn es mehr als zwanzigtausend Euro sind,
00:03:39: dann gibt es wirklich einen großen Steuersatz, der auf den Mehrbetrag Anwendung findet.
00:03:44: Und zwar sind das dreißig Prozent Steuern bis zu einem Betrag von sechs Millionen.
00:03:50: Wenn du noch mehr als sechs Millionen zustiften möchtest,
00:03:53: dann sind wir bei einem Steuersatz von fünfzig Prozent.
00:03:56: Also, ab mehr als zwanzigtausend Euro, ab zwanzigtausendundeinem Euro,
00:04:01: wird auf den einen Euro zu viel eben ein Steuersatz von dreißig Prozent angewendet.
00:04:07: Das ist schon echt eine richtig dicke Hausnummer da.
00:04:09: Also bitte aufpassen und das prüfen, dass ihr da nicht hinterher in ein Fettnäpfchen tretet
00:04:13: und plötzlich Steuern bezahlen müsst, von denen ihr gar nicht ausgegangen seid.
00:04:19: Was ganz, ganz wichtig ist bei diesen Zustiftungen:
00:04:22: Wenn die jetzt zum Beispiel von deinen Eltern erfolgen,
00:04:26: dann werden deine Eltern nicht automatisch zu Stiftern.
00:04:34: Ja, das ist ganz, ganz wichtig.
00:04:36: Auch wenn ich als fremde Person eurer Stiftung jetzt zwanzigtausend Euro überweise mit dem Betreff
00:04:41: „Zustiftung“, dann habe ich keinen Anspruch, dass an mich irgendwas ausgezahlt wird.
00:04:48: Ich werde auch nicht zur Stifterin eurer Stiftung.
00:04:52: Ich werde auch nicht zum Destinatär.
00:04:54: Ich habe keine Rechtsstellung innerhalb der Stiftung.
00:04:57: Ich gebe in Anführungszeichen nur Geld, weil ich die Stiftung unterstützen möchte.
00:05:03: Ich bin aber hinterher dann nicht irgendwie plötzlich im Kreis der Begünstigten mit drin.
00:05:07: Das heißt, das ist auch ganz wichtig, wenn, wie gesagt,
00:05:09: deine Eltern zum Beispiel noch was zustiften.
00:05:11: Das können die sehr, sehr gerne machen.
00:05:14: Aber es führt nicht dazu, dass die plötzlich Stifter sind oder begünstigt sind.
00:05:19: Was auch noch eine Möglichkeit ist: Diese Zustiftung, die kann man jetzt machen.
00:05:24: Dann wird es wie eine Schenkung gewertet.
00:05:25: Was aber auch möglich ist oder ergänzend möglich ist:
00:05:29: dass man auch in sein Testament reinschreiben kann,
00:05:33: dass man im Todesfall der Stiftung auch etwas vererben möchte.
00:05:38: Und das ist eine Möglichkeit, dass man dann sagt: „Im Fall meines Todes möchte ich der
00:05:41: und der Familienstiftung den dann gültigen steuerfreien Betrag zum Beispiel vermachen.“
00:05:48: So was könnte man auch überlegen, dass es da noch eine weitere Gestaltung gibt.
00:05:52: Also sowohl zu Lebzeiten als auch im Todesfall kann man diese Zustiftung vornehmen.
00:05:58: Wichtig ist: Wenn du heute jetzt eine Zustiftung getätigt hast
00:06:00: und innerhalb der nächsten zehn Jahre verstirbst und dann noch mal eine Zustiftung tätigst,
00:06:05: werden die zusammengerechnet.
00:06:08: Also, es ist egal, ob es zu Lebzeiten ist oder im Todesfall.
00:06:12: Wir haben immer den Zehnjahreszeitraum und rechnen da eben Schenkungen unter Lebenden
00:06:15: und im Todesfall zusammen.
00:06:18: Das sind nicht getrennte zweimal zwanzigtausend Euro Freibeträge,
00:06:21: sondern wir stellen immer auf den Zehnjahreszeitraum ab.
00:06:27: Also, wenn dich das Thema Familienstiftung interessiert und du überlegst:
00:06:29: Wie kann ich noch mehr Geld da reinbekommen?
00:06:32: Dann ist das auf jeden Fall eine richtig, richtig gute Möglichkeit,
00:06:35: um noch mal schnell zwanzigtausend Euro von jeder Person, die dir dann einfällt,
00:06:39: steuerfrei auf die Familienstiftung zu übertragen.
00:06:45: Und das Ganze, ohne dass diese Person dann irgendwelche Ansprüche an die Stiftung stellen kann.
00:06:51: Wenn dir diese Folge gefallen hat,
00:06:52: abonniere auch gerne meinen Podcast in deiner Lieblings-Podcast-App und teile ihn mit anderen,
00:06:56: die sich ebenfalls für Familienstiftung, Vermögensstruktur und Nachfolgeplanung interessieren.
00:07:01: Ich bin Sandra Schmidt.
00:07:02: Danke, dass du heute dabei warst, und bis zur nächsten Folge von „Familienstiftung gestalten –
00:07:06: weniger Steuern, mehr Vermögen“.
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