Stiftungssatzung ändern: Was ist vor und nach der Anerkennung möglich?

Shownotes

In dieser Episode spreche ich mit dir darüber, wann und wie die Satzung einer Familienstiftung geändert werden kann. Ich erkläre dir, warum du bis zur Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht noch sehr flexibel bist und was sich danach verändert. Außerdem erfährst du, unter welchen Voraussetzungen spätere Satzungsänderungen möglich sind und warum klug formulierte Öffnungsklauseln bereits bei der Errichtung wichtig sein können.

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Transkript anzeigen

00:00:04: Hey und herzlich willkommen bei.

00:00:05: Familienstiftung.

00:00:06: gestalten, weniger Steuern mehr Vermögen.

00:00:08: Ich bin Sandra Schmidt Steuerberaterin und StiftungsberaterInn.

00:00:11: In diesem Podcast dreht sich alles rund um die Familienstifte kluge vermögensstrukturen GmbH-und Houlding Modelle sowie nachhaltige Vermögensplanungen.

00:00:20: Und auch in der heutigen Episode habe ich dir wieder eine Frage aus meiner Beratungspraxis mitgebracht Eine Frage, die sehr oft gestellt wird und die Frage lautet.

00:00:30: Sannreich hat verstanden diese Satzung der Stiftung ist wirklich wichtig und die ist nur schwer enderbar!

00:00:38: Wie und wann ist sie denn enderbaar?

00:00:40: Und wann ist Sie nicht mehr

00:00:41: enderbaar?!

00:00:42: Und das schauen wir uns an und unterteilen die Frage einmal – und zwar in den Zeitraum wenn du die Idee hast eine Familienstiftung zu errichten bis die Stiftung anerkannt worden ist von der Stiftungsaufsicht, also so der Zeitraum eins den wir uns angucken und dann gucken wir uns in Zeitraum zwei an nach Anerkennung der Stifte.

00:01:03: Und im Zeitraum Eins ist es ganz wichtig also wenn du die Idee hast eine Stiftungen zu errichten dir vielleicht schon mal selber ein paar Sachen aufschreibst und die Notizen machst Und dann auch vielleicht mit uns gemeinsam die Stiftung errichtet.

00:01:17: Arbeiten wir an der Satzung, denn die ist wirklich richtig wichtig.

00:01:20: Das Herzstück in der Familienstiftung und wir schauen was soll da drin stehen?

00:01:25: Was soll nicht drinstehen?

00:01:27: Welche Ziele verfolgst du mit der Familien-Stiftung?

00:01:29: Was ist dir ganz wichtiges eben quasi deine DNA-Wiederspiegel zu dir oder einer Situation und deiner Familie passt?

00:01:37: Und da haben wir mehrere Version, wenn man so möchte an der Satzung arbeiten.

00:01:43: Also die ersten Satzungsentwurf wird nicht der finale Satzungsentwurf sein, den wir dann zur Stiftungsaufsicht schicken und in dem Prozess ist alles möglich.

00:01:52: Wir können jederzeit die gesamte Satzung noch mal ändern, wenn dir neue Ideen kommen, wenn du sagst ach das habe ich bisher irgendwie nicht berücksichtig, lass das nochmal bitte auch nochmal anschauen und vielleicht auch nochmal eine Satzung mit aufnehmen.

00:02:05: da sind wir vollkommen frei.

00:02:09: ändern, was wir zum Beispiel häufig haben.

00:02:12: Dass wir schon mal mit der Stiftungssatzung anfangen die zu schreiben also die die Wörter zusammensetzen.

00:02:20: Wir aber in einem anderen Prozess noch sind wo wir schauen welches Vermögen konkret übertragen wird und da kann man zb auch als Platzhalter im ersten Schritt in die Satzung mit aufnehmen das zum Beispiel hunderttausend Euro übertragen werden und die hunderttausend Euro können aber später noch ergänzt werden um anderes Vermögen oder auch ausgetauscht werden gegen eine Immobilie zum Beispiel, oder eine GmbH, die in die Stiftung übertragen wird.

00:02:44: Also da wenn wir im Prozess sind haben wir komplette Flexibilität wie Knetel die neu geformt werden kann.

00:02:51: Da sind wir komplett frei!

00:02:53: Dann ein wichtiger erster Zeitpunkt ist, wenn wir an die Stiftungsaufsicht schreiben.

00:02:59: Dass wir bitten dass die Satzung und das Stiftunggeschäft einmal geprüft werden ob denn das so anerkennungswürdig ist Das es der erste offizielle Schritt den man dann macht Und dann prüft die stiftungsbehörde das.

00:03:13: Dann gibt's eine erste Rückmeldung.

00:03:14: Die haben meistens irgendwelche rückfragen Haben Ergänzungen möchten manche Sachen vielleicht noch ein bisschen genauer wissen Aber kommunizieren wir mit denen Und auch in dieser Phase sind noch sämtliche Änderungen möglich.

00:03:28: Also, da könnte man das Vermögen ändern, was übertragen wird.

00:03:33: Man kann die Begünstigten ändern, wenn sich vielleicht in der Zwischenzeit was in deinem privaten Umfeld geändert hat.

00:03:40: Da sind wir komplett frei!

00:03:42: Dann gibt's irgendwann den Moment, denn die Stiftungsaufsicht sagt ja so wie die Dokumente vorliegen ist die Stüftung anerkennungswürdig.

00:03:51: Und auch dann könntest du noch Änderungen in der Satzung vorn nehmen, und zwar auch im vollen Umfang.

00:03:56: Also du könntest den Namen nochmal ändern, den Sitz nochmal ändern.

00:04:00: Das wäre alles noch möglich kommt bei uns eigentlich nicht vor weil wir ja vorher eine recht detaillierte und tiefe Vorarbeit machen.

00:04:08: aber in der Theorie ist es möglich und auch in der Praxis dass man das macht, dass man da noch Äinderung vorn nimmt so Dann ist der Moment, in dem die Dokumente ausgedruckt werden und von den Stiftern unterschrieben werden.

00:04:21: Und dann gehen sie an die Stiftungsaufsicht!

00:04:26: Das ist dann der Moment in dem es nicht mehr so leicht enderbar ist.

00:04:30: Denn in dem Moment hast du unterschriebene, was du dir vorher überlegt hast... ...und wenn die Stiftingsaufsucht jetzt sagt Ja, so erkennen wir das an, dann ist die Stüftung anerkannt, dann sind Sie da und dann ist das, was Du selber die da in Worten aufgeschrieben hast, wirklich zum Gesetz der Stiftung geworden.

00:04:48: Dann ist es wirklich nicht mehr leichtänderbar und dann gehen wir quasi zu Phase zwei über.

00:04:54: Das war jetzt Phase eins alles bis zur Anerkennung.

00:04:57: Jetzt kommt der Zeitabschnitt zwei nach Anerkennen und da ist eine Satzungsänderung wirklich nur noch in engen Grenzen möglich.

00:05:05: Da gibt es im BGB also im Gesetz ein paar Möglichkeiten die durch die Stiftungsreform jetzt ermöglicht worden sind.

00:05:14: Und du kannst auch, wenn deine Satzung an bestimmten Stellen klug formuliert ist, dir dann noch Änderungsmöglichkeiten für die Zukunft eröffnen.

00:05:24: Das ist ganz wichtig!

00:05:26: Denn eine Änderung ist dann möglich, wenn die Stifteaufsicht im Zustand und wenn die Änderungen dem Stifter Willen und dem Gesetz entspricht.

00:05:35: Und solange der Stifter lebt, leichter möglich, weil der Stifter eben mit der Stiftungsaufsicht auch noch sprechen kann und sagen hier das habe ich mir anders überlegt.

00:05:43: Das würde ich gerne anders machen.

00:05:46: aber auch da muss die Stiftung auf Sicht eben überzeugt werden.

00:05:49: wir haben bei uns in den Satzungen mit denen wir arbeiten nehmen wir das Öffnungsklauseln aber wie so kleine Fenster die im Haus sind dass man sagen kann wenn das und das eintritt dann ist auch noch die und die Änderung möglich.

00:06:03: also mit diesen Dingen arbeiten wir und haben da auch schon Satzungsänderungen wirklich hinterher durchgesetzt.

00:06:10: Für dich also ganz wichtig, in der ersten Phase bis zur Anerkennung ist immer noch alles möglich?

00:06:16: In der zweiten Phase ist es dann deutlich schwieriger!

00:06:20: Das also die etwas längere Antwort auf die kurze Frage – wie kann denn und wann kann denn eine Satzung geändert

00:06:28: werden?!

00:06:29: Wenn dir diese Folge gefallen hat, dann abonnier doch gerne den Podcast in der Lieblings-Podcast App und teile mit anderen die sich ebenfalls für Familienstiftung, Vermögenstruktur und Nachfolgeplanungen interessieren.

00:06:39: Ich bin Sandra Schmidt, danke dass du heute dabei warst und bis zur nächsten Folge von Familienstiften gestalten weniger Steuern mehr Vermögend!

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