Trading GmbH: Risiken und Chancen nach dem BFH-Beschluss

Shownotes

In der heutigen Folge widmen wir uns dem aktuellen BFH-Beschluss zur Verlustverrechnungsbeschränkung. Viele von euch haben gefragt, welche Konsequenzen dieser Beschluss für eure Trading-GmbHs haben könnte.

Ich werde detailliert erläutern, warum der BFH entschieden hat, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung möglicherweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und was das für euch als Trader bedeutet. Zudem klären wir die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist, die Trading GmbH aufzulösen oder lieber noch abzuwarten. Ebenso werfen wir einen Blick auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Auflösungsmethoden, einschließlich Liquidation und Verschmelzung auf den Gesellschafter.

Wenn du also eine Trading GmbH betreibst oder darüber nachdenkst, eine zu gründen, und unsicher bist, wie du angesichts dieser neuen Entwicklungen vorgehen sollst, dann solltest du diese Folge keinesfalls verpassen. Abschließend werde ich euch auch Einblicke in die Kosten und den bürokratischen Aufwand geben, die mit der Auflösung einer GmbH verbunden sind.

** Mehr zu mir:**

Per E-Mail gerne an hallo@steuerstrategie-schmidt.de

Ich freue mich, wenn wir uns auf LinkedIn vernetzen: https://www.linkedin.com/in/sandra-schmidt-steuerexpertin/

Wenn du mehr über mich lesen möchtest, besuche auch gerne meine Homepage: https://steuerstrategie-schmidt.de/gmbh-und-holding-masterplan/

https://sandras-gmbh-welt.de

Außerdem findest du mich auf auf Instagram: https://instagram.com/letsbusiness_sandras.gmbh.welt?igshid=OGQ5ZDc2ODk2ZA==

und auch auf Facebook: https://www.facebook.com/Sandra.Schmidt.GmbH.Holding.Expertin

In diesem Sinne Let´s Business Deine Sandra

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.